Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Website landhaus-rosalie.de ist bestrebt, sämtliche Inhalte möglichst barrierefrei anzubieten. Unser Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern, unabhängig von individuellen Einschränkungen, einen umfassenden und möglichst uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen und Angeboten zu ermöglichen. Die folgende Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die genannte Internetseite.

Barrieren melden

Sollten Ihnen beim Nutzen dieser Website Probleme oder Barrieren auffallen, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar. Bitte informieren Sie uns – möglichst mit Angabe der betroffenen Seite oder Funktion – auf einem der nachstehenden Wege:

Wir prüfen jede Rückmeldung zeitnah und bemühen uns, erkannte Barrieren im Rahmen unserer Möglichkeiten zu beheben.

Stand der Barrierefreiheit

Nach aktuellem Kenntnisstand erfüllt landhaus-rosalie.de in weiten Teilen die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den Webstandards (zum Beispiel WCAG 2.1 Stufe AA). Einige Inhalte und Funktionen erfüllen die Kriterien derzeit jedoch noch nicht oder nur teilweise. Wir arbeiten kontinuierlich daran, auch diese Bereiche barrierefrei zu gestalten und bestehende Barrieren so bald wie möglich zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte auf unserer Website sind möglicherweise nicht oder nicht vollständig barrierefrei zugänglich:

  • Die Speisekarte im PDF-Format unter https://www.landhaus-rosalie.de/restaurant-breitenfelde entspricht unter Umständen nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Es ist möglich, dass Screenreader oder andere Hilfsmittel den Inhalt nur eingeschränkt darstellen können.
  • Das Online-Formular zur Tischreservierung auf derselben Seite ist eventuell nicht barrierefrei nutzbar.

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf diese Informationen oder Funktionen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@landhaus-rosalie.de oder telefonisch unter 04542 – 836067. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen auf barrierefreiem Weg zur Verfügung oder nehmen Ihre Reservierung telefonisch entgegen.

Prüfung der Barrierefreiheit

Die Bewertung der Zugänglichkeit erfolgt auf Grundlage einer internen Selbstüberprüfung.

Weitere Möglichkeiten bei Beschwerden

Wir bemühen uns, alle Anliegen zügig und zufriedenstellend zu lösen. Sollten Sie einmal keine oder keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 das Recht, sich an die zuständigen Überwachungsbehörden für digitale Barrierefreiheit zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmuv.de/marktueberwachung-barrierefreiheit

Wir empfehlen, zunächst direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Oft lassen sich Fragen und Probleme auf diese Weise schnell und unkompliziert klären.

Stand dieser Erklärung: 16. September 2025